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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KREISVOLKSHOCHSCHULE WESERMARSCH (STAND: MAI 2023)
Die Kreisvolkshochschule Wesermarsch, im Folgenden KVHS, ist eine nach dem durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwem- 8. Ermäßigung, Zahlungsbefreiung 13.2. Regelmäßig werden folgende Daten bei der Anmeldung erfasst: Name, Vor-
Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz geförderte öffentliche, nicht grup- mung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben u. ä. gehindert ist, die Frist für die (Die Ermäßigung greift nur bei ausgewählten Kursen) name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Alter, Geschlecht, Telefonnummer, Kurs-
penbezogene Einrichtung der Erwachsenenbildung. Sie ist parteipolitisch und kon- Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt. 8.1. Für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die staatliche Leistungen emp- nummer, Semester, und Kursentgelt. Im Falle einer Einzugsermächtigung
fessionell unabhängig. 4.5 „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei fangen, Studenten, Schüler und Au-pairs sowie Inhaber*innen der Ehren- wird auch die Bankverbindung der Kursteilnehmenden erfasst, wobei Name,
zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertrag- amtskarte erhalten bei Vorlage eines gültigen Nachweises für Kurse i. d. Vorname, Kontonummer und Bankverbindung, sowie die für die Veranstal-
1. Geltungsbereich lichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die R. eine Ermäßigung über 20% auf das Kursentgelt. Als Nachweis gilt z. B. tung zu zahlende Kursentgelt an die Hausbank der KVHS übermittelt werden.
1.1. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass dieses Hindernis außer- der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (das Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewie-
sämtliche Verträge, Rechtsgeschäfte und Angebote der KVHS gegenüber ih- halb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, dass das Ereignis zum Zeitpunkt des Ausstellungsdatum darf nicht älter als ein halbes Jahr sein) oder der letzte sen.
ren Teilnehmenden, Interessent*innen, sonstigen Auftraggeber*innen und Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dass die Kontoauszug, aus dem der Zahlungszeitraum für Arbeitslosengeld I, II oder
Dozent*innen, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünfti- Sozialhilfe ersichtlich ist. 14. Sonstiges
oder vertraglich übernommenen Leistungen. gerweise hätten vermieden oder überwunden werden können. 8.2. Der Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Nachträglich kön- 14.1. Gefährden Teilnehmende die ordnungsgemäße Durchführung einer Veran-
1.2 Soweit Verträge oder Angebote der KVHS Regelungen enthalten, die von den 4.6. Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenig- nen keine Ermäßigungen gewährt werden. staltung oder halten sich nicht an die Hausordnung, können sie mit sofor-
AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Re- stens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Ausset- 8.3. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen bzw. Zahlungsbefreiungen besteht in tiger Wirkung von dieser Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem
geln dieser AGB vor. Die individuellen Regeln bedürfen der Schriftform. zung der Leistungspflicht. keinem Fall. Fall bleibt die Pflicht zur Zahlung des vollen Entgelts erhalten.
4.7. Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (siehe 4.5.), 14.2. Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der KVHS.
2. Werbung / Verkauf benachrichtigt die betroffene die andere Partei unverzüglich wenigstens per 9. Teilnahmebescheinigungen 14.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.1. Jegliche Art der direkten oder indirekten Werbung oder Parteinahme in Räu- E-Mail. 9.1. Auf Wunsch und nur nach regelmäßigem Kursbesuch (80%). 14.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schrift-
men oder während Veranstaltungen der KVHS ist untersagt. Es sei denn, es 4.8. Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern, Für Bescheinigungen, die zurückliegende Semester betreffen gegen eine Ge- form und müssen als solche gekennzeichnet werden.
erfolgte eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens der KVHS. hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Ver- bühr von 3,00 Euro. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten. 14.5. Sind oder werden Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
2.2. Werbung stellt in keinem Fall die Meinung oder gar eine Empfehlung der tragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen. 9.2. Bescheinigungen mit Angabe der Kursinhalte und ggf. Prüfungsergebnissen oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Punkte hierdurch nicht be-
KVHS dar. Jegliche Verantwortung und Haftung wird ausdrücklich ausge- werden nur bei beruflich orientierten Kursen bei regelmäßiger Teilnahme rührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Punkte unverzüglich
schlossen. 5. Abmeldung (Kündigung), Rücktritt und Widerruf (80%) ausgestellt. durch wirksame zu ersetzen. Solange gelten Regelungen, die den beabsichti-
durch den Teilnehmenden Ist der Kurs bereits länger als ein Jahr beendet, so wird für die nachträgliche gten am nächsten kommen.
3. Anmeldung 5.1. Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen bei der Kursleitung oder der/ Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder nachträgliche Bescheini-
…zu Kursen dem Dozent*in sind unwirksam. Ein Fernbleiben vom Kurs oder Lehrgang gilt gung des zweiten Bildungsweges eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erho-
3.1. Anmeldungen zu den Kursen müssen vor Kursbeginn erfolgen: persönlich, nicht als Abmeldung, Rücktritt oder Widerruf. ben.
telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder im Internet sind verbindlich 5.2. Die genauen Abmeldefristen für Lehrgänge, Bildungsurlaube und Sonderver-
und verpflichten in jedem Fall, bei Zustandekommen des Kurses zur Zahlung anstaltungen sind in den jeweiligen Infoblättern benannt, die als Lehrgangs- 10. Leistungshindernis, Verzug, Unmöglichkeit Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Kursentgelte und sonstiger anfallender Kosten. Mit der Anmeldung er- vertragsbestandteil ausgegeben werden. 10.1. Die KVHS kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn sie die Verzöge- können Sie auch hier aufrufen:
kennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. 5.3. Bei allen anderen Kursen oder Lehrgängen gilt: rung unmittelbar zu vertreten hat.
…zu Lehrgängen a) ei einer Abmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zah- 10.2. Nicht zu vertreten hat die KVHS den unvorhersehbaren Ausfall eines für den
Bei Anmeldungen zu den Lehrgängen ist wie unter „Anmeldung zu Kursen“ lungsverpflichtung. Bereits gezahlte Kursentgelte und besondere Kosten Kurs, Lehrgang etc. eingeplanten Dozierenden oder Leitenden (z.B. durch
vorzugehen – soweit keine anderweitige Regelung getroffen ist, zusätzlich werden in voller Höhe erstattet. Krankheit).
wird ein rechtsverbindlicher Lehrgangsvertrag geschlossen. Die Kursentgelte b) Bei späterer Abmeldung wird das volle Kursentgelt erhoben. 10.3. Ebenso hat die KVHS höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die bei der Pla-
sind mit Beginn des Lehrgangs fällig. In ihnen ist eine Verwaltungspauscha- 5.4. Nimmt die KVHS im Zusammenhang mit einer Bildungsveranstaltung exter- nung nicht vorhersehbar waren, nicht zu vertreten.
le von 15 € enthalten. Es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die ne Leistungen in Anspruch (z.B. Übernachtungs-, Verpflegungs-, Bus oder 10.4. Bei Ausfall von Kursen steht es der KVHS frei, einen Ausweichtermin anzubie-
Ratenzahlungsvereinbarung wird lehrgangsabhängig festgelegt. Vorausset- andere Transportmittelkosten) ist die Anmeldung hierfür verbindlich. Eine ten oder das anteilige Kursentgelt zu erstatten. Die bis zu diesem Zeitpunkt
zung hierfür ist die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschrift- anderweitige Regelung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die KVHS. durchgeführten Stunden bleiben kostenpflichtig.
verfahren). Im Falle einer Abmeldung entfällt die Zahlungspflicht für diese Fremdlei- 10.5. Die namentliche Nennung von Dozent*innen oder Lehrgangsleitungen stellt
…zu Bildungsurlauben, Elternfortbildungen, DvO und ähnlichen Sonder- stungen nur dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht fest nur den jeweiligen Planungsstand dar und ist nicht verbindlich. Die KVHS ist
veranstaltungen gebucht sind oder eine kostenfreie Stornierung seitens der KVHS möglich ist. berechtigt, die Einsatzplanung jederzeit anzupassen
Bei Anmeldungen zu Sonderveranstaltungen wie Bildungsurlauben, Eltern- Alle bis dahin entstandenen Kosten sind vom Teilnehmenden zu zahlen.
fortbildungen etc. beachten Sie bitte die gesonderten Anmelde- und Abmel- 5.5. Ein etwaiges gesetzliches Rücktritts- und Widerrufsrecht bleibt unberührt. 11. Haftung
demodalitäten (Details im Programm und/oder in der Anmeldebestätigung). 5.6. Die/der Teilnehmende kann den Vertrag ferner kündigen, wenn ihr/ihm 11.1. Die KVHS haftet nicht für Schäden, insbesondere nicht für Unfälle und Dieb- Widerrufsbelehrung
3.2. Anmeldungen sind möglich: die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Än- stähle, die auf dem Hin- und Rückweg sowie während der Dauer von Veran- Sofern der Vertrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, wie z.B. Brie-
a) Persönlich während der Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen Norden- derungen nicht zumutbar ist. In diesem Fall hat die/der Teilnehmende un- staltungen entstehen. fen, Katalogen, Telefonanrufen, E-Mails, sowie Tele- und Mediendiensten abge-
ham und Brake. verzüglich den Nachweis zu erbringen und die Kursentgelte für die bereits 11.2. Die jeweiligen Dozent*innen werden von der KVHS sorgfältig ausgewählt schlossen wird, gilt Folgendes: Sie können Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung
b) Schriftlich mit dem Anmeldeformular (ANMELDUNG) oder per Fax. stattgefundenen Unterrichtseinheiten sowie etwaige weitere entstandene und über ihre Aufgaben und Pflichten belehrt. Dennoch haftet die KVHS der KVHS grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von
c) Per Internet unter www.kvhs-wesermarsch.de nur in Verbindung mit dem Kosten zu zahlen. nicht für die Qualität oder Richtigkeit der Kurse oder Inhalte. Für fehlerhafte Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Er-
Bankeinzugsverfahren möglich (SEPA-Lastschriftverfahren) 5.7. Die/der angemeldete Teilnehmende ist berechtigt, der KVHS eine Person zu Angaben und deren Folgen oder Schäden, die durch die Verwendung von halt der Kursanmeldung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
d) Telefonisch nur in Verbindung mit dem Bankeinzugsverfahren möglich (SE- benennen, die anstelle an der Veranstaltung teilnimmt, sofern die Ersatzper- Kursinhalten, Ratschlägen oder Informationen mittelbar oder unmittelbar Absendung des Widerrufs.
PA-Lastschriftverfahren) bei den Geschäftsstellen Nordenham und Brake. son die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Kursteilnah- entstehen, wird weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haf-
e) Per E-Mail nur in Verbindung mit dem Bankeinzugsverfahren möglich (SEPA- me erfüllt. tung übernommen. Der Widerruf ist zu richten an:
Lastschriftverfahren) 5.8. Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs kann 11.3. Die KVHS haftet nicht für unerlaubte Handlungen von Dozent*innen, KVHS Wesermarsch GmbH, Bgm-Müller-Str. 35, 26919 Brake oder Marktstr. 8a,
f) Interessent*innen, die ohne Anmeldung zum ersten Kurstermin kommen, nur vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Lehrgangsleiter*innen oder Teilnehmenden. 26954 Nordenham; info@kvhs-wesermarsch.de
müssen vor Ort ein Anmeldeformular vollständig ausfüllen, unterschreiben 5.9. Etwaige Erstattungen erfolgen in der Regel bargeldlos. 11.4. Wenn die KVHS Aufgaben an oder mit EDV-Geräten der Teilnehmenden
und dem/der Dozent*in zur Weitergabe an die KVHS geben. Jedes Risiko, übernimmt, müssen die Teilnehmenden vor Beginn der Tätigkeit sicherstel- Erlöschen des Widerrufsrechts
z.B., dass der Kurs bereits belegt ist oder keine Information bei Verschiebung 6. Schriftform bei Abmeldungen (Kündigungen), Rücktritte und Widerrufe len, dass Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertret- Bitte beachten Sie, dass nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
oder Ausfall erfolgte, trägt die/der Interessent*in. 6.1 Abmeldungen, sowie Rücktritte und Widerrufe sind nur in Schriftform (Brief, barem Aufwand rekonstruiert werden können. (BGB) Ihr Widerrufsrecht jedoch auch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist
3.3. Sie erhalten für jede fristgerechte Anmeldung eine schriftliche Anmel- Fax oder E-Mail) an die KVHS unter Beachtung der Fristen (siehe 5 ff.) zu rich- 11.5. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder erlischt, sofern die gebuchte Veranstaltung begonnen hat und der erste Termin tat-
debestätigung. ten. Das Risiko des fristgerechten Eingangs bei der KVHS trägt allein die/der der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sächlich angeboten wurde. Auf eine tatsächliche Teilnahme Ihrerseits am ersten
3.4. Bei Kursausfall, -verschiebung oder Überbelegung erhalten angemeldete Teilnehmende. Maßgebend für eine rechtzeitige Abmeldung, einen rechtzei- durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden Termin der Veranstaltung kommt es hingegen nicht an.
Teilnehmende eine Nachricht grundsätzlich per E-Mail oder per Telefon. tigen Rücktritt oder Widerruf ist bei Briefen das Datum des Poststempels. aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
3.5. Bei Überbelegung eines Kurses, wird eine Warteliste eingerichtet. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel 11.6. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der KVHS ausgeschlossen oder Widerrufsfolgen
3.6. Mit der Anmeldung zu einem Angebot der KVHS entsteht in keinem Fall ein Ans der KVHS abzüglich zweier Werktage angenommen. eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens- Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen
ruch auf die Durchführung oder Teilnahme. 6.2. Kursentgelte und sonstige Kosten müssen bis zur wirksamen Abmeldung ersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer*innen, Mitarbeiter*innen, zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Dies kann dazu
3.7. Das Risiko einer nicht zugestellten, nicht rechtzeitigen oder fehlerhaften An- (Kündigung) gezahlt werden Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen der KVHS. führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis
meldung trägt in jedem Fall die/der Interessent*in. + zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für den Fall, dass die von Ihnen ge-
7. Entgelte, Zahlungen 12. Schutz des geistigen Eigentums buchte Veranstaltung noch nicht begonnen hat und Sie innerhalb der Widerrufsfrist
4. Rücktritt und Kündigung durch die KVHS und höhere Gewalt 7.1. ahlungen erfolgen in jedem Fall bargeldlos per SEPA-Lastschriftverfahren 12.1. Die/der Teilnehmende steht dafür ein, dass die ihr/ihm übergebenen Unter- widerrufen haben, entstehen Ihnen weder Stornogebühren noch sonstige Wider-
4.1. Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Kursent- oder werden per Rechnung angefordert. Entgelte in Kreativ- oder Koch- richtsunterlagen nur für die vereinbarten Zwecke verwendet werden und rufskosten oder Gebühren und bereits entrichtete Kursentgelte werden zurückge-
gelt ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden notwendig. Die Mindestzahl be- kursen verstehen sich zzgl. Auslagen für Material bzw. Lebensmittel, sofern nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, zahlt. Liegt kein wirksamer Widerruf vor, ist ggf. das volle Kursentgelt zu entrichten.
trägt in der Regel 7 Personen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die nicht anders angegeben. übersetzt, nachgedruckt, kopiert oder durch ein anderes Verfahren verarbei- Dies gilt unabhängig davon, ob Sie nach einem unwirksamen Widerruf an den wei-
KVHS vom Vertrag zurücktreten. 7.2. Mit der Anmeldung entsteht die Verpflichtung zur Zahlung des vollen tet, weitergegeben oder verbreitet werden. teren Terminen nicht mehr teilnehmen.
4.2. Die KVHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn Kursentgeltes und evtl. zusätzlicher anfallender Übernachtungs- und Ver- 12.2. Soweit Unterlagen urheberrechtsfähig sind, ist und bleibt die KVHS oder die/
eine Veranstaltung aus Gründen, die die KVHS nicht zu vertreten hat, ganz pflegungskosten sowie ggf. Prüfungsgebühren und Materialkosten. der jeweilige Autor*in Urheber. Besonderer Hinweis
oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall hat die/der Teilneh- 7.3. In den meisten Fällen wird das Entgelt nach dem zweiten Kurstag fällig. Per Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
mende das Kursentgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten SEPA-Lastschrift ziehen wir das Kursentgelt zum 15. oder 30. eines Monats 13. Datenschutz ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge-
anteilig zu zahlen. ein. 13.1. Die Teilnehmerangaben bei Kursanmeldung werden bei der KVHS elektro- übt haben.
4.3. Die KVHS kann den Vertrag in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem 7.4. Bei Langzeitkursen besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Der Last- nisch gespeichert und ausschließlich für KVHS-Zwecke zur organisatorischen
Grund kündigen. schrifteinzug hier erfolgt zum 30. eines Monats. Abwicklung, Programmheftzustellung und zur statistischen Bewertung ver-
4.4. Unbeschadet der Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund verlän- wendet.
gert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages
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