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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KREISVOLKSHOCHSCHULE WESERMARSCH (STAND: MAI 2023)

           Die  Kreisvolkshochschule  Wesermarsch,  im Folgenden  KVHS,  ist eine  nach dem   durch höhere Gewalt wie Krieg, Endemie, Pandemie, schwere Überschwem-  8.    Ermäßigung, Zahlungsbefreiung   13.2.    Regelmäßig werden folgende Daten bei der Anmeldung erfasst: Name, Vor-
           Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz geförderte öffentliche, nicht grup-  mung, Feuer, Taifun, Sturm und Erdbeben u. ä. gehindert ist, die Frist für die      (Die Ermäßigung greift nur bei ausgewählten Kursen)  name,  Anschrift,  E-Mail-Adresse,  Alter,  Geschlecht,  Telefonnummer,  Kurs-
           penbezogene Einrichtung der Erwachsenenbildung. Sie ist parteipolitisch und kon-  Erfüllung des Vertrages um den Zeitraum, in dem die höhere Gewalt vorliegt.   8.1.   Für  Arbeitslose  und  Sozialhilfeempfänger,  die  staatliche  Leistungen  emp-  nummer,  Semester,  und  Kursentgelt.  Im  Falle  einer  Einzugsermächtigung
           fessionell unabhängig.                              4.5    „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses, das eine Partei   fangen, Studenten, Schüler und Au-pairs sowie Inhaber*innen der Ehren-  wird auch die Bankverbindung der Kursteilnehmenden erfasst, wobei Name,
                                                                   zumindest vorübergehend daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertrag-  amtskarte  erhalten  bei  Vorlage  eines  gültigen  Nachweises  für  Kurse  i.  d.   Vorname, Kontonummer und Bankverbindung, sowie die für die Veranstal-
           1.    Geltungsbereich                                   lichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die   R. eine Ermäßigung über 20% auf das Kursentgelt. Als Nachweis gilt z. B.   tung zu zahlende Kursentgelt an die Hausbank der KVHS übermittelt werden.
           1.1.   Die  Bestimmungen  dieser  allgemeinen  Geschäftsbedingungen  gelten  für   von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass dieses Hindernis außer-  der Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters (das     Auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird hingewie-
               sämtliche Verträge, Rechtsgeschäfte und Angebote der KVHS gegenüber ih-  halb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt, dass das Ereignis zum Zeitpunkt des   Ausstellungsdatum darf nicht älter als ein halbes Jahr sein) oder der letzte   sen.
               ren Teilnehmenden, Interessent*innen, sonstigen Auftraggeber*innen und   Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und dass die   Kontoauszug, aus dem der Zahlungszeitraum für Arbeitslosengeld I, II oder
               Dozent*innen,  unabhängig  von  Inhalt  und  Rechtsnatur  der  angebotenen   Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht vernünfti-  Sozialhilfe ersichtlich ist.   14.   Sonstiges
               oder vertraglich übernommenen Leistungen.           gerweise hätten vermieden oder überwunden werden können.      8.2.    Der Nachweis muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Nachträglich kön-  14.1.   Gefährden Teilnehmende die ordnungsgemäße Durchführung einer Veran-
           1.2    Soweit Verträge oder Angebote der KVHS Regelungen enthalten, die von den   4.6.   Die betroffene Partei benachrichtigt die andere Partei unverzüglich wenig-  nen keine Ermäßigungen gewährt werden.    staltung oder halten sich nicht an die Hausordnung, können sie mit sofor-
               AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Re-  stens in Textform über den Eintritt Höherer Gewalt sowie über die Ausset-  8.3.    Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungen bzw. Zahlungsbefreiungen besteht in   tiger Wirkung von dieser Veranstaltung ausgeschlossen werden. In diesem
               geln dieser AGB vor. Die individuellen Regeln bedürfen der Schriftform.   zung der Leistungspflicht.                  keinem Fall.                                       Fall bleibt die Pflicht zur Zahlung des vollen Entgelts erhalten.
                                                               4.7.   Entfallen die Voraussetzungen für die Annahme Höherer Gewalt (siehe 4.5.),                                    14.2.   Soweit rechtlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der KVHS.
           2.   Werbung / Verkauf                                  benachrichtigt die betroffene die andere Partei unverzüglich wenigstens per   9. Teilnahmebescheinigungen        14.3.   Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
           2.1.   Jegliche Art der direkten oder indirekten Werbung oder Parteinahme in Räu-  E-Mail.                            9.1.    Auf Wunsch und nur nach regelmäßigem Kursbesuch (80%).    14.4.    Änderungen  oder  Ergänzungen  dieser  Bedingungen  bedürfen  der  Schrift-
               men oder während Veranstaltungen der KVHS ist untersagt. Es sei denn, es   4.8.   Sollte die Wirkung höherer Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage andauern,       Für Bescheinigungen, die zurückliegende Semester betreffen gegen eine Ge-  form und müssen als solche gekennzeichnet werden.
               erfolgte eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens der KVHS.    hat die andere Partei das Recht, den Vertrag fristlos mit der Folge einer Ver-  bühr von 3,00 Euro. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten.   14.5.    Sind oder werden Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz
           2.2.    Werbung stellt in keinem Fall die Meinung oder gar eine Empfehlung der   tragsrückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften zu kündigen.   9.2.    Bescheinigungen mit Angabe der Kursinhalte und ggf. Prüfungsergebnissen   oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Punkte hierdurch nicht be-
               KVHS  dar.  Jegliche  Verantwortung  und  Haftung  wird  ausdrücklich  ausge-                                         werden  nur  bei  beruflich  orientierten  Kursen  bei  regelmäßiger Teilnahme   rührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Punkte unverzüglich
               schlossen.                                      5.    Abmeldung (Kündigung), Rücktritt und Widerruf                   (80%) ausgestellt.                                 durch wirksame zu ersetzen. Solange gelten Regelungen, die den beabsichti-
                                                                   durch den Teilnehmenden                                            Ist der Kurs bereits länger als ein Jahr beendet, so wird für die nachträgliche   gten am nächsten kommen.
           3.    Anmeldung                                     5.1.   Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen bei der Kursleitung oder der/  Ausstellung  einer  Teilnahmebescheinigung  oder  nachträgliche  Bescheini-
               …zu Kursen                                          dem Dozent*in sind unwirksam. Ein Fernbleiben vom Kurs oder Lehrgang gilt   gung des zweiten Bildungsweges eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro erho-
           3.1.   Anmeldungen zu den Kursen müssen vor Kursbeginn erfolgen: persönlich,   nicht als Abmeldung, Rücktritt oder Widerruf.    ben.
               telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder im Internet sind verbindlich   5.2.   Die genauen Abmeldefristen für Lehrgänge, Bildungsurlaube und Sonderver-
               und verpflichten in jedem Fall, bei Zustandekommen des Kurses zur Zahlung   anstaltungen sind in den jeweiligen Infoblättern benannt, die als Lehrgangs-  10.   Leistungshindernis, Verzug, Unmöglichkeit   Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
               der Kursentgelte und sonstiger anfallender Kosten.  Mit der Anmeldung er-  vertragsbestandteil ausgegeben werden.   10.1.   Die KVHS kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn sie die Verzöge-  können Sie auch hier aufrufen:
               kennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.   5.3. Bei allen anderen Kursen oder Lehrgängen gilt:             rung unmittelbar zu vertreten hat.
                …zu Lehrgängen                                 a)     ei einer Abmeldung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zah-  10.2.   Nicht zu vertreten hat die KVHS den unvorhersehbaren Ausfall eines für den
                Bei Anmeldungen zu den Lehrgängen ist wie unter „Anmeldung zu Kursen“   lungsverpflichtung.  Bereits  gezahlte  Kursentgelte  und  besondere  Kosten   Kurs, Lehrgang etc. eingeplanten Dozierenden oder Leitenden (z.B. durch
               vorzugehen – soweit keine anderweitige Regelung getroffen ist, zusätzlich   werden in voller Höhe erstattet.          Krankheit).
               wird ein rechtsverbindlicher Lehrgangsvertrag geschlossen. Die Kursentgelte   b)         Bei späterer Abmeldung wird das volle Kursentgelt erhoben.    10.3.   Ebenso hat die KVHS höhere Gewalt oder andere Ereignisse, die bei der Pla-
               sind mit Beginn des Lehrgangs fällig. In ihnen ist eine Verwaltungspauscha-  5.4.   Nimmt die KVHS im Zusammenhang mit einer Bildungsveranstaltung exter-  nung nicht vorhersehbar waren, nicht zu vertreten.
               le von 15 € enthalten. Es kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die   ne Leistungen in Anspruch (z.B. Übernachtungs-, Verpflegungs-, Bus oder   10.4.    Bei Ausfall von Kursen steht es der KVHS frei, einen Ausweichtermin anzubie-
               Ratenzahlungsvereinbarung wird lehrgangsabhängig festgelegt. Vorausset-  andere Transportmittelkosten) ist die Anmeldung hierfür verbindlich. Eine   ten oder das anteilige Kursentgelt zu erstatten. Die bis zu diesem Zeitpunkt
               zung hierfür ist die Teilnahme am Bankeinzugsverfahren (SEPA-Lastschrift-  anderweitige Regelung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die KVHS.   durchgeführten Stunden bleiben kostenpflichtig.
               verfahren).                                         Im  Falle  einer  Abmeldung  entfällt  die  Zahlungspflicht  für  diese  Fremdlei-  10.5.    Die namentliche Nennung von Dozent*innen oder Lehrgangsleitungen stellt
                …zu Bildungsurlauben, Elternfortbildungen, DvO und ähnlichen Sonder-  stungen nur dann, wenn sie zum Zeitpunkt der Abmeldung noch nicht fest   nur den jeweiligen Planungsstand dar und ist nicht verbindlich. Die KVHS ist
               veranstaltungen                                     gebucht sind oder eine kostenfreie Stornierung seitens der KVHS möglich ist.   berechtigt, die Einsatzplanung jederzeit anzupassen
                Bei Anmeldungen zu Sonderveranstaltungen wie Bildungsurlauben, Eltern-  Alle bis dahin entstandenen Kosten sind vom Teilnehmenden zu zahlen.
               fortbildungen etc. beachten Sie bitte die gesonderten Anmelde- und Abmel-  5.5.   Ein etwaiges gesetzliches Rücktritts- und Widerrufsrecht bleibt unberührt.    11.    Haftung

               demodalitäten (Details im Programm und/oder in der Anmeldebestätigung).     5.6.   Die/der  Teilnehmende  kann  den  Vertrag  ferner  kündigen,  wenn  ihr/ihm   11.1.    Die KVHS haftet nicht für Schäden, insbesondere nicht für Unfälle und Dieb-  Widerrufsbelehrung
           3.2.   Anmeldungen sind möglich:                        die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Än-  stähle, die auf dem Hin- und Rückweg sowie während der Dauer von Veran-  Sofern der Vertrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, wie z.B. Brie-
                a) Persönlich während der Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen Norden-  derungen nicht zumutbar ist. In diesem Fall hat die/der Teilnehmende un-  staltungen entstehen.    fen,  Katalogen,  Telefonanrufen,  E-Mails,  sowie  Tele-  und Mediendiensten abge-
               ham und Brake.                                      verzüglich den Nachweis zu erbringen und die Kursentgelte für die bereits   11.2.    Die jeweiligen Dozent*innen werden von der KVHS sorgfältig ausgewählt   schlossen wird, gilt Folgendes:   Sie können Ihre Anmeldung zu einer Veranstaltung
           b)     Schriftlich mit dem Anmeldeformular (ANMELDUNG) oder per Fax.    stattgefundenen  Unterrichtseinheiten  sowie  etwaige  weitere  entstandene   und  über  ihre  Aufgaben  und  Pflichten  belehrt.  Dennoch  haftet  die  KVHS   der KVHS grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von
           c)     Per Internet unter www.kvhs-wesermarsch.de nur in Verbindung mit dem   Kosten zu zahlen.                           nicht für die Qualität oder Richtigkeit der Kurse oder Inhalte. Für fehlerhafte   Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Er-
               Bankeinzugsverfahren möglich (SEPA-Lastschriftverfahren)    5.7.   Die/der angemeldete Teilnehmende ist berechtigt, der KVHS eine Person zu   Angaben und deren Folgen oder Schäden, die durch die Verwendung von   halt der Kursanmeldung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
           d)     Telefonisch nur in Verbindung mit dem Bankeinzugsverfahren möglich (SE-  benennen, die anstelle an der Veranstaltung teilnimmt, sofern die Ersatzper-  Kursinhalten,  Ratschlägen  oder  Informationen  mittelbar  oder  unmittelbar   Absendung des Widerrufs.
               PA-Lastschriftverfahren) bei den Geschäftsstellen Nordenham und Brake.    son die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Kursteilnah-  entstehen, wird weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haf-
           e)    Per E-Mail nur in Verbindung mit dem Bankeinzugsverfahren möglich (SEPA-  me erfüllt.                               tung übernommen.                               Der Widerruf ist zu richten an:
               Lastschriftverfahren)                           5.8.   Eine Ummeldung von einem Kurs in einen vergleichbaren anderen Kurs kann   11.3.    Die  KVHS  haftet  nicht  für  unerlaubte  Handlungen  von  Dozent*innen,   KVHS Wesermarsch GmbH, Bgm-Müller-Str. 35, 26919 Brake oder Marktstr. 8a,
           f)     Interessent*innen,  die  ohne  Anmeldung  zum  ersten  Kurstermin  kommen,   nur vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.   Lehrgangsleiter*innen oder Teilnehmenden.    26954 Nordenham; info@kvhs-wesermarsch.de
               müssen vor Ort ein Anmeldeformular vollständig ausfüllen, unterschreiben   5.9.   Etwaige Erstattungen erfolgen in der Regel bargeldlos.   11.4.    Wenn  die  KVHS  Aufgaben  an  oder  mit  EDV-Geräten  der  Teilnehmenden
               und dem/der Dozent*in zur Weitergabe an die KVHS geben. Jedes Risiko,                                                 übernimmt, müssen die Teilnehmenden vor Beginn der Tätigkeit sicherstel-  Erlöschen des Widerrufsrechts
               z.B., dass der Kurs bereits belegt ist oder keine Information bei Verschiebung   6.     Schriftform bei Abmeldungen (Kündigungen), Rücktritte und Widerrufe  len,  dass  Daten  im  Fall  einer  Vernichtung  oder  Verfälschung  mit  vertret-  Bitte  beachten  Sie,  dass  nach  den  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches
               oder Ausfall erfolgte, trägt die/der Interessent*in.    6.1    Abmeldungen, sowie Rücktritte und Widerrufe sind nur in Schriftform (Brief,   barem Aufwand rekonstruiert werden können.    (BGB) Ihr Widerrufsrecht jedoch auch vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist
           3.3.   Sie  erhalten  für  jede  fristgerechte  Anmeldung  eine  schriftliche  Anmel-  Fax oder E-Mail) an die KVHS unter Beachtung der Fristen (siehe 5 ff.) zu rich-  11.5.    Die Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder   erlischt, sofern die gebuchte Veranstaltung begonnen hat und der erste Termin tat-
               debestätigung.                                      ten. Das Risiko des fristgerechten Eingangs bei der KVHS trägt allein die/der   der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten   sächlich angeboten wurde. Auf eine tatsächliche Teilnahme Ihrerseits am ersten
           3.4.   Bei  Kursausfall,  -verschiebung  oder  Überbelegung  erhalten  angemeldete   Teilnehmende. Maßgebend für eine rechtzeitige Abmeldung, einen rechtzei-  durch  einfache  Fahrlässigkeit  für  vertragstypisch  vorhersehbare  Schäden   Termin der Veranstaltung kommt es hingegen nicht an.
               Teilnehmende eine Nachricht grundsätzlich per E-Mail oder per Telefon.    tigen Rücktritt oder Widerruf ist bei Briefen das Datum des Poststempels.   aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
           3.5.   Bei Überbelegung eines Kurses, wird eine Warteliste eingerichtet.    Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel   11.6.    Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der KVHS ausgeschlossen oder   Widerrufsfolgen
           3.6. Mit der Anmeldung zu einem Angebot der KVHS entsteht in keinem Fall ein Ans  der KVHS abzüglich zweier Werktage angenommen.   eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadens-  Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beidseits empfangenen Leistungen
                ruch auf die Durchführung oder Teilnahme.      6.2.    Kursentgelte  und  sonstige  Kosten  müssen  bis  zur  wirksamen  Abmeldung   ersatzhaftung  der  Angestellten,  Arbeitnehmer*innen,  Mitarbeiter*innen,   zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Dies kann dazu
           3.7.   Das Risiko einer nicht zugestellten, nicht rechtzeitigen oder fehlerhaften An-  (Kündigung) gezahlt werden         Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen der KVHS.  führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis
               meldung trägt in jedem Fall die/der Interessent*in. +                                                                                                                zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für den Fall, dass die von Ihnen ge-
                                                               7.    Entgelte, Zahlungen                                          12.   Schutz des geistigen Eigentums              buchte Veranstaltung noch nicht begonnen hat und Sie innerhalb der Widerrufsfrist
           4.    Rücktritt und Kündigung durch die KVHS und höhere Gewalt  7.1.    ahlungen  erfolgen  in  jedem  Fall  bargeldlos  per  SEPA-Lastschriftverfahren   12.1.    Die/der Teilnehmende steht dafür ein, dass die ihr/ihm übergebenen Unter-  widerrufen haben, entstehen Ihnen weder Stornogebühren noch sonstige Wider-
           4.1.   Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Kursent-  oder  werden  per  Rechnung  angefordert.  Entgelte  in  Kreativ-  oder  Koch-  richtsunterlagen  nur  für  die  vereinbarten  Zwecke verwendet werden  und   rufskosten oder Gebühren und bereits entrichtete Kursentgelte werden zurückge-
               gelt ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden notwendig. Die Mindestzahl be-  kursen verstehen sich zzgl. Auslagen für Material bzw. Lebensmittel, sofern   nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt,   zahlt. Liegt kein wirksamer Widerruf vor, ist ggf. das volle Kursentgelt zu entrichten.
               trägt in der Regel 7 Personen. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die   nicht anders angegeben.                übersetzt, nachgedruckt, kopiert oder durch ein anderes Verfahren verarbei-  Dies gilt unabhängig davon, ob Sie nach einem unwirksamen Widerruf an den wei-
               KVHS vom Vertrag zurücktreten.                  7.2.   Mit  der  Anmeldung  entsteht  die  Verpflichtung  zur  Zahlung  des  vollen   tet, weitergegeben oder verbreitet werden.    teren Terminen nicht mehr teilnehmen.
           4.2.   Die KVHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn   Kursentgeltes  und  evtl.  zusätzlicher  anfallender  Übernachtungs-  und  Ver-  12.2.    Soweit Unterlagen urheberrechtsfähig sind, ist und bleibt die KVHS oder die/
               eine Veranstaltung aus Gründen, die die KVHS nicht zu vertreten hat, ganz   pflegungskosten sowie ggf. Prüfungsgebühren und Materialkosten.    der jeweilige Autor*in Urheber.   Besonderer Hinweis
               oder  teilweise  nicht  stattfinden  kann.  In  diesem  Fall  hat  die/der  Teilneh-  7.3.   In den meisten Fällen wird das Entgelt nach dem zweiten Kurstag fällig. Per   Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren
               mende das Kursentgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten   SEPA-Lastschrift ziehen wir das Kursentgelt zum 15. oder 30. eines Monats   13.    Datenschutz   ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge-

               anteilig zu zahlen.                                 ein.                                                          13.1.    Die Teilnehmerangaben bei Kursanmeldung werden bei der KVHS elektro-  übt haben.
           4.3.   Die  KVHS  kann  den  Vertrag  in  den  Fällen  des  §  314  BGB  aus  wichtigem   7.4.   Bei Langzeitkursen besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Der Last-  nisch gespeichert und ausschließlich für KVHS-Zwecke zur organisatorischen
               Grund kündigen.                                     schrifteinzug hier erfolgt zum 30. eines Monats.                  Abwicklung, Programmheftzustellung und zur statistischen Bewertung ver-
           4.4.   Unbeschadet der Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund verlän-                                              wendet.
               gert sich für den Fall, dass eine Vertragspartei an der Erfüllung des Vertrages

                                                WWW.KVHS-WESERMARSCH.DE                                                                                                WWW.KVHS-WESERMARSCH.DE                                     100 | 101
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