Schulbegleitung für Kinder mit Beeinträchtigungen

Schulbegleiter*innenunterstützen Schüler*innen mit Anspruch auf Eingliederungshilfe im Schulalltag. Ziel ist stets die größtmögliche Selbstständigkeit des Kindes. Einsätze sind in allen Schulformen und im gesamten Landkreis Wesermarsch möglich. Die KVHS Wesermarsch legt dabei großen Wert auf einen wertschätzenden, professionellen und einfühlsamen Umgang – sowohl miteinander als auch mit den zu unterstützenden Kindern.

In Zusammenarbeit mit:
Landkreis Wesermarsch

Unsere Qualifikation zur Schulbegleitung

Für die Tätigkeit benötigen Sie eine Qualifizierung zur Schulbegleitung oder eine pädagogische Ausbildung (z. B. Sozialassistentin, Erzieherin, Heilerziehungspflegerin, Heilpädagogin, Sonderpädagog*in) oder eine vergleichbare Qualifikation.
Bei entsprechender Eignung kann die Qualifizierung über die KVHS Wesermarsch nachgeholt werden.

Wünschenswert sind zudem Erfahrung im Umgang mit Kindern mit besonderem Förderbedarf, Einfühlungsvermögen, Geduld, Flexibilität sowie Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit.

Weitere Informationen zu Inhalten, Umfang und dem nächsten Start erhalten Sie beim Team Koordination Schulbegleitung.

 

Pauschalierte Schulbegleitung & Einzelbewilligung

Pauschalierte Schulbegleitung

An einigen Schulen im Landkreis Wesermarsch erfolgt die Schulbegleitung pauschaliert. Das bedeutet: Es liegt keine Einzelbewilligung für ein bestimmtes Kind vor. Die Schulbegleitungen unterstützen – in enger Abstimmung mit der Schule – Kinder mit Unterstützungsbedarf im Schulalltag. Dabei können auch mehrere Kinder parallel begleitet werden. Der Einsatz erfolgt flexibel und orientiert sich an den Bedarfen der Schule.

Einzelbewilligung (individuelle Schulbegleitung)

Bei einer Einzelbewilligung wird eine*r Schüler*in eine persönliche Schulbegleitung zugeordnet. Der Stundenumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf und wird regelmäßig durch den Landkreis Wesermarsch geprüft.

Wir arbeiten eng mit dem Landkreis Wesermarsch zusammen, der die jeweilige Art der Bewilligung im Rahmen der Eingliederungshilfe festlegt.

Schulbegleitung für verschiedene Einsatzorte in der Wesermarsch gesucht

Wir suchen neue Kolleg*innen, die Schüler*innen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen unterstützen, damit diese eine Regelschule besuchen können. Wir bieten im gesamten Landkreis Schulbegleitung an.

Ziel ist stets die größtmögliche Selbstständigkeit der betroffenen Kinder. Schulbegleiter*innen sollten mit einer großen Vielfalt an Methoden vertraut sein, um schnell auf spezifische Situationen reagieren zu können und dem Kind so Unterstützung zu bieten. Ein Einsatz ist in allen Schulformen möglich.

Die KVHS Wesermarsch legt großen Wert auf einen wertschätzenden und einfühlsamen Umgang untereinander sowie mit den zu betreuenden Kindern.

Anforderungen an die Stelle:

Qualifizierung zur Schulbegleitung oder abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich (z.B. Sozialassistent*in, Erzieher*in, Heilpädagoge*in, Sonderpädagoge*in) oder vergleichbare Qualifikation. DIe Qualifikation kann bei entsprechender Eignung auch nachgeholt werden. Wünschenswert ist Erfahrung in der Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf, idealerweise im schulischen Kontext
Einfühlungsvermögen, Geduld und Flexibilität im Umgang mit Kindern und ihren individuellen Bedürfnissen, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit.


Melden Sie sich gerne beim Team Koordination Schulbegleitung für weitere Informationen.

Informationen zum Projekt:

Team Koordination Schulbegleitung
Tel. 0 44 01 / 70 76 146
E-Mail

 

Leitende Koordination:

Nina Gerth
Tel. 0 44 01 / 70 76 155
E-Mail

 

Abteilungsleitung:

Anke Renken
Tel. 0 44 01 / 70 76 135
E-Mail